Hausbau ist eine teure Angelegenheit. Viele Bauherren setzen deshalb auf Eigenleistungen oder die Hilfe von anderen, um finanzielle Belastung zu senken. Dabei kann es jedoch zu Unfällen kommen: Ein Helfer stürzt von der Leiter oder verletzt sich bei der Arbeit mit schwerem Gerät. Die Folgen solcher Unfälle können gravierend sein. Deshalb brauchen Bauherren einen umfassenden Schutz.
Wer beim Bauen hilft ob Nachbar, Verwandte oder Freunde – ist bei Arbeitsunfällen oder bei Unfällen auf dem Weg zur Baustelle grundsätzlich über die gesetzliche Bauhelferversicherung abgesichert. Dies gilt unabhängig davon, ob der Helfer bezahlt wird oder nicht, ob er nur einmal oder für längere Zeit mit anpackt. Der Bauherr ist verpflichtet, seine Helfer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anzumelden. Je nach Umfang der Arbeiten fallen dafür Beiträge an die Berufsgenossenschaft an. Auch wenn der Bauherr die Anmeldung vergisst, greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung für die Helfer – dem Bauherrn droht dann jedoch ein Bußgeld.
Der automatische Schutz gilt jedoch nicht für den Bauherren selbst und seinen Ehepartner. Sie gelten als Unternehmer. Sie können sich freiwillig gegen einen Zusatzbeitrag bei der BG Bau versichern oder aber eine private Bauhelfer- Unfallversicherung abschließen. Auch Familienangehörige sind nicht immer automatisch geschützt. Verletzt sich beispielsweise der Vater beim Entladen eines Lkw, so gilt dies als übliche Gefälligkeit innerhalb der Familie, für die der gesetzliche Schutz nicht greift.
Eine private Bauhelfer- Unfallversicherung deckt solche Fälle ab, sie kann auch für sämtliche Hilfskräfte abgeschlossen werden, um die Leistungen aus der gesetzlichen Bauhelfer- Unfallversicherung zu ergänzen. Sie bietet Geldleistungen bei dauerhaften, unfallbedingten Gesundheitsschäden in Form einer Einmalzahlung, einer lebenslangen Rente oder beidem. Weitere Leistungen können beispielsweise Tagesgelder, Todesfallleistung und kosmetische Operationen sein. Anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung spielt es dabei keine Rolle, ob der Versicherte nach seinem Unfall noch erwerbsfähig ist oder nicht. Die wichtigsten Leistungen aus der privaten Unfallversicherung gibt es zusätzlich zu anderen Versicherungsleistungen.